Honorar / Mandatsvertrag
Mandatsvertrag
Wir arbeiten grundsätzlich auf Grundlage der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag empfohlenen Auftragsbedingungen.
Verantwortung
Wir unterliegen österreichischem Standesrecht (RAO, RL-BA, DSt) sowie der disziplinären Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Wien.
Verrechnung
Wir bieten unseren Mandanten individuell passende Honorarvereinbarungen:
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, nach Stundensatz oder auf Basis einer pauschalen Honorarvereinbarung.
Rechtsschutzversicherung: Wir arbeiten mit allen anerkannten Rechtsschutzversicherungen zusammen. Dabei übernehmen wir für unsere Mandanten die Deckungsanfrage und im Falle einer Deckungszusage erfolgt die Verrechnung direkt mit der Rechtsschutzversicherung.
Pauschalhonorar: Sind unsere Leistungen bereits bei Abschluss des Mandatsvertrags konkret abschätzbar (zB Errichtung eines Kaufvertrags), vereinbaren wir mit unseren Mandanten regelmäßig ein Pauschalhonorar.
Rechtsanwaltstarifgesetz: Kommt es zu einem Gerichtsverfahren werden unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) verrechnet. Dieser Tarif normiert detailliert, welche Kosten bei einem bestimmten Streitwert für einzelne Leistungen verrechnet werden und regelt den Ersatz von Nebenleistungen.
Stundensatzhonorar: Vor allem in außergerichtlichen Angelegenheiten verrechnen wir unser Honorar regelmäßig nach Zeitaufwand auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes. Dieser Stundensatz ist von der Komplexität des Mandats abhängig und wird individuell vereinbart.
Autonome Honorarkriterien der österreichischen Rechtsanwälte: Falls unsere Mandanten eine rechtliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wünschen, besteht die Möglichkeit der Verrechnung nach Einzelleistungen auf Grundlage der Autonomen Honorarkriterien (AHK).
Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Broschüre „Mein Recht ist kostbar“ des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags.