Verwaltungs(straf)recht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in ausgewählten Bereichen des Verwaltungsstrafrechts.

Verwaltungs(straf)recht

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung im Bereich der Straßenverkehrsordnung (zB bei Organstrafverfügungen, Anonym- oder Strafverfügungen sowie bei Straferkenntnissen)
  • Verfassen von Einsprüchen gegen Strafverfügungen
  • Verfassen von Beschwerden gegen Straferkenntnisse
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Straßenverkehrsordnung oder des Kraftfahrzeuggesetzes
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Gewerbeordnung