Verwaltungs(straf)recht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in ausgewählten Bereichen des Verwaltungsstrafrechts.
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Beratung im Bereich der Straßenverkehrsordnung (zB bei Organstrafverfügungen, Anonym- oder Strafverfügungen sowie bei Straferkenntnissen)
- Verfassen von Einsprüchen gegen Strafverfügungen
- Verfassen von Beschwerden gegen Straferkenntnisse
- Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Straßenverkehrsordnung oder des Kraftfahrzeuggesetzes
- Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Gewerbeordnung