Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem unmittelbaren Schädiger, den Halter des Fahrzeugs oder dessen Haftpflichtversicherung. In diesem Zusammenhang vertreten wir unsere Mandanten auch bei gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Strafverfahren als Beschuldigte oder Opfer.
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Beratung nach einem Verkehrsunfall
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Vertretung in (Verwaltungs-)Strafverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen