Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten, beginnend bei der Projektentwicklung bis hin zur grundbücherlichen Durchführung des Erwerbsvorgangs.
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Errichtung von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen
- Errichtung von Superädifikats- und Baurechtsverträgen
- Errichtung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Benutzungsvereinbarungen
- Errichtung von Dienstbarkeits- und Reallastverträgen
- Errichtung von Bauträger- und Wohnungseigentumsverträgen
- Errichtung von Bauverträgen
- Beratung zu immobilienbezogenen Rahmenbedingungen (zB Airbnb)
- Vorbereitung und Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung)
- Errichtung von Hausverwalterverträgen
- Beratung bei der Abwicklung von Bauprojekten (Angebots-, Ausführungs- und Gewährleistungsphase)
- Claimmanagement (rechtliche Beratung bei Bau- und Infrastrukturprojekten)
- Beratung zum Maklerrecht
- Beratung zum Grundverkehrsrecht
- Grundbücherliche Abwicklung der Erwerbsvorgänge
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ansprüchen
- Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten (insb bei Gewährleistungs- und Schadenersatzprozessen)