Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten, beginnend bei der Projektentwicklung bis hin zur grundbücherlichen Durchführung des Erwerbsvorgangs.

Immobilienrecht

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Errichtung von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen
  • Errichtung von Superädifikats- und Baurechtsverträgen
  • Errichtung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Benutzungsvereinbarungen
  • Errichtung von Dienstbarkeits- und Reallastverträgen
  • Errichtung von Bauträger- und Wohnungseigentumsverträgen
  • Errichtung von Bauverträgen
  • Beratung zu immobilienbezogenen Rahmenbedingungen (zB Airbnb)
  • Vorbereitung und Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung)
  • Errichtung von Hausverwalterverträgen
  • Beratung bei der Abwicklung von Bauprojekten (Angebots-, Ausführungs- und Gewährleistungsphase)
  • Claimmanagement (rechtliche Beratung bei Bau- und Infrastrukturprojekten)
  • Beratung zum Maklerrecht
  • Beratung zum Grundverkehrsrecht
  • Grundbücherliche Abwicklung der Erwerbsvorgänge
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ansprüchen
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten (insb bei Gewährleistungs- und Schadenersatzprozessen)