Gemeinderecht
Wir beraten und vertreten Gemeinden, Bürgermeister und Gemeinderäte in allen gemeinderechtlichen Angelegenheiten.
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Beratung von Gemeindeorganen bei haftungsrechtlichen Fragen
- Beratung von Gemeinden bei öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Durchführung von Liegenschaftsteilungen (Parzellierungen)
- Beratung in raumordnungsrechtlichen Angelegenheiten