Gemeinderecht

Wir beraten und vertreten Gemeinden, Bürgermeister und Gemeinderäte in allen gemeinderechtlichen Angelegenheiten.

Gemeinderecht

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung von Gemeindeorganen bei haftungsrechtlichen Fragen
  • Beratung von Gemeinden bei öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Durchführung von Liegenschaftsteilungen (Parzellierungen)
  • Beratung in raumordnungsrechtlichen Angelegenheiten