Erwachsenenschutz- & Patientenrecht
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung passender, künftiger Vertretungen und der verbindlichen Regelung künftiger medizinischer Behandlungen.
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Errichtung von Vorsorgevollmachten
- Errichtung von gewählten Erwachsenenvertretungen
- Vertretung im Erwachsenenschutzverfahren
- Errichtung von (verbindlichen) Patientenverfügungen