Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung der Weitergabe ihres Vermögens sowie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im außerstreitigen und im streitigen Verfahren.

Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung zur Planung der Nachlass- und Vermögensübergabe
  • Errichtung von letztwilligen Verfügungen (zB Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
  • Errichtung von Verfügungen unter Lebenden zur Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten oder Erbteilungsübereinkommen
  • Verwahrung und Registrierung von letztwilligen Verfügungen
  • Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren über das Erbrecht
  • Übernahme von Verlassenschaftskuratelen