Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung der Weitergabe ihres Vermögens sowie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im außerstreitigen und im streitigen Verfahren.
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Beratung zur Planung der Nachlass- und Vermögensübergabe
- Errichtung von letztwilligen Verfügungen (zB Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
- Errichtung von Verfügungen unter Lebenden zur Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten oder Erbteilungsübereinkommen
- Verwahrung und Registrierung von letztwilligen Verfügungen
- Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
- Durchführung von Verlassenschaftsverfahren
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren über das Erbrecht
- Übernahme von Verlassenschaftskuratelen