Ehe- & Familienrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Ehe- und Partnerschaftsrechts, der Obsorge, des Kontaktrechts, sowie zu Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhalts.

Ehe- & Familienrecht

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Errichtung von Eheverträgen oder Vereinbarungen für Lebensgemeinschaften
  • Beratung und Vertretung bei der Abwicklung einvernehmlicher Scheidungen
  • Beratung und Vertretung bei strittigen Ehescheidungen
  • Beratung zur Vermögensaufteilung (Aufteilungsverfahren)
  • Beratung zum Ehegattenunterhalt
  • Beratung zum Scheidungsunterhalt
  • Beratung zum Kindesunterhalt
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen während aufrechter Ehe oder Partnerschaft
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen nach Aufhebung von Lebensgemeinschaften