Ehe- & Familienrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Ehe- und Partnerschaftsrechts, der Obsorge, des Kontaktrechts, sowie zu Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhalts.
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Errichtung von Eheverträgen oder Vereinbarungen für Lebensgemeinschaften
- Beratung und Vertretung bei der Abwicklung einvernehmlicher Scheidungen
- Beratung und Vertretung bei strittigen Ehescheidungen
- Beratung zur Vermögensaufteilung (Aufteilungsverfahren)
- Beratung zum Ehegattenunterhalt
- Beratung zum Scheidungsunterhalt
- Beratung zum Kindesunterhalt
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen während aufrechter Ehe oder Partnerschaft
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen nach Aufhebung von Lebensgemeinschaften